Neuregelung des Investmentgesetzes
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Mit der neuerlichen Änderung des Investmentgesetzes wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Investment-AG umfassend geändert. Jetzt unterliegt die Investment-AG nicht mehr in erster Linie aktienrechtlichen Regelungen, sondern den investmentrechtlichen Regelungen für Sondervermögen. |
Das Ergebnis: Als Asset Manager oder Portfolioverwalter können Sie Ihren Investmentansatz in einer Investment-AG „verpacken“ und so einem breiten Investorenkreis anbieten, ohne eine eigene KAG betreiben zu müssen. Durch ein eigenes Börsenlisting der AG in ausländischen Märkten finden Sie damit einen einfachen Eintritt in den Markt. |

